Gerne unterbreite ich Ihnen für die Übersetzungen oder Korrektorat ein individuelles Angebot
Die Gebühren für die Lohnbuchhaltung* und Auslagen richten sich grundsätzlich nach der Gebührentabelle des b.b.h (Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter).
Die Gebührentabelle erhalten Sie auf Anfrage.
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des §6 Nr. 3 + 4 StBerG ausschließlich das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung.