Gerne übersetze ich Ihnen Texte in folgenden Sprachen und Kombinationen
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* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des §6 Nr. 3 + 4 StBerG ausschließlich das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung.